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Qualzucht bei Hunden Gemeint ist die Zucht mit Tieren, welche genetische Defekte besitzen, die bei ihren Nachkommen zur Qual führen können - wie es leider beim Standardmops in viel zu vielen Fällen bittere Realität ist.. Der Gesetzestext: (Es ist der § 11 b des Tierschutzgesetzes.) "Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn der Züchter damit rechnen muss, dass bei der Nachzucht aufgrund vererbter Merkmale Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten."  Es gibt hier eine breite Grauzone, in der es schwierig ist auszusagen, ob ein Merkmal bereits den Tatbestand der Qual erfüllt oder ob dies nicht der Fall ist. (Im Zweifel sollte doch wohl eher eine Entscheidung zugunsten der Kreatur, die es eventuell zu leiden hätte getroffen werden, statt an einer bestimmten "Designvorstellung" festzuhalten!) Bezogen auf die Hundezucht, ist mit dem Paragraphen § 11 b die Pflicht gemeint, nach bestem Wissen nur mit Hunden zu züchten, deren Nachkommen mit voraussagbarer Wahrscheinlichkeit ein normales, artgemäßes Hundeleben führen können. Diese Forderung ist absolut berechtigt und beinhaltet die ethische Verpflichtung, bei Problemen nicht darauf zu verweisen, dass es die "auch bei anderen Rassen gäbe", sondern alle Maßnahmen zu ergreifen, möglichst JEDEM Welpen entsprechende Probleme möglichst zu ersparen. Es kann doch nicht angehen, dass - aus welchen Gründen auch immer - bewusst(!) in Kauf genommen wird, dass Welpen im Verlaufe ihres Lebens in Qual oder mit Einschränkungen leben müssen! (Auch nicht in Hinsicht auf eine angenommene Verbesserung der Lebensumstände in späteren Generationen.) Jeder Welpe sollte ein Leben vor sich haben, welches anatomisch und physiologisch weder dem Tier selbst, noch seinem Halter zur unerträglichen Last werden kann. (Letzteres wäre im Sinne von Mitleiden mit seinem Hund und im Sinne der Finanzierung von Tierarztkosten zu verstehen.) Es gibt zahlreiche Rassen, die auf genetischen Defekten fußen, die durchaus nicht zu quälenden Leiden führen müssen. Und zwar exakt so lange nicht, wie diese Merkmale auf ein vernünftiges Maß beschränkt bleiben - die aber zu Schmerzen oder Leiden führen, wenn es zu einer Überinterpretation des diesbezüglichen Standards kommt. Das Zuchtziel dieser Rassen ist somit nicht von vorn herein verwerflich, sondern es führt erst dann zur Qual, wenn eine Überinterpretation zur Regel wird, die zu Schmerzen oder Leiden führt. Diese Überinterpretation ist dann zwar nicht im jeweiligen Standard verankert, führt aber im Ergebnis zu quälenden Rassemerkmalen, denn nahezu jeder Vertreter einer solchen Rasse ist dann schließlich mit krankmachenden Merkmalen in der einen oder anderen Form geplagt. Ein Beispiel: Die oft übergroße Rollfalte auf der Nase der Möpse. Worin besteht hier die Qual? Hautfalten stellen durch Feuchtigkeit und Wärme immer günstige Brutstätten für Bakterien und Pilze dar. Die betroffenen Hunde neigen dadurch zu Hautirritationen, die durch starken Juckreiz mit allen sich daraus ergebenden Folgen zur Qual werden. Die Rollfalte auf dem Nasenrücken der Möpse, die außerdem die Augäpfel reizen kann, in nicht seltenen Fällen mit jeden Jahr mehr über den Nasenspiegel rutscht und somit die Atmung zusätzlich behindert, wird nirgendwo beim Standard der Möpse erwähnt - geschweige gefordert. In Abbildungen früher Möpse ist KEINE solche Rollfalte zu sehen. Dies ist ein eindruckvolles Beispiel, zu welch unnötigen Qualen eine Übertypisierung führen kann. Und trotzdem gehört diese Rollfalte in den Köpfen der Menschen mittlerweile untrennbar zum Mopsgesicht dazu.... Der moderne Mensch ist bereits ethisch dazu verpflichtet, mit Erkennen eines solchen Zusammenhangs Konsequenzen zu ziehen! Jeder weiß doch heute, dass Tiere keine Maschinen sind und dass sie Unwohlsein und Schmerz genauso empfinden wie der Mensch. Hier liegt der Unterschied zur Zucht der vergangenen Jahrhunderte! Dieses Bewusstsein sollte auch der Tierhalter als moralische Verpflichtung sehen. Mit dem Zuchtweg des Retro-Mopses ist es wieder möglich konsequent ethisch-moralischen Pflichten in der Zucht nachzukommen, der eindeutigen Forderung des Tierschutz-Paragraphen 11 b zu entsprechen und so den Mops als wieder vitale Rasse zu bewahren. |