In 2006 entwickelte sich aus dem „Projekt Retro-Mops“ der ZKR.

Der Züchterkreis arbeitet seitdem in Gemeinschaft daran, den ursprünglichen Mopstyp wieder auferstehen zu lassen.

Die Züchter und Deckrüdenbesitzer des ZKR erkennen gemeinschaftliche Zuchtbedingungen an und dokumentieren und archivieren das Zuchtgeschehen.

Im ZKR können Sie deswegen sicher sein, dass Sie einen Welpen aus guten Händen bekommen.


 

Erstrebt ist eine weniger extreme und wieder gesundete Zuchtform des Mopses - der Retro-Mops ist keine neue Rasse. Er ist und bleibt Mops.
 

Die ersten Schritte

So entstanden die ersten Vertreter der Retro-Bewegung zunächst unter Einfluss des Russellterriers. Verwendung fand der Parson Russell, welcher dann züchterisch anteilig wieder zugunsten des Mopses zurückgedrängt wurde.
Mittlerweile wurden diese Mopshunde auch schon untereinander verpaart und erbrachten ein insgesamt homogenes Bild.
 

 

Die weitere Entwicklung 

Nun werden auch wieder Möpse unter neuerlichem Pinschereinfluss - klassisch seit den ersten Auszuchten dieser Art in der Nachkriegszeit als Altdeutscher Mops bezeichnet - in die Zuchtform Retro-Mops eingebracht.

Damit erhalten wir wieder eine sehr viel breitere Basis für die Zucht.
Anerkennung in unserer Zuchtarbeit finden also alle nichtextremen Zuchtformen des Mopses:

  • der "Altdeutsche Mops"

  • der amerikanische "terriertyped pug" (übersetzt: Mops im Terriertyp)

  • der russellbeeinflusste Retro-Mops (bis zu 1/4 terrierbeeinflusst) und seine Ausgangsform Rassmo

  • der pinscherbeeinflusste Retro-Mops (bis zu 1/4 pinscherbeeinflusst) und seine Ausgangsform Muggin

  • so wie Möpse und Farbmöpse, deren Phänotypus keine quälenden extremen Zuchtmerkmale aufweisen.
     


Interessiert an einer Mitarbeit?

Zuchtinteressierte und Rüdenhalter, die einen wie vor beschriebenen Rüden oder eine entsprechende Hündin besitzen und sich zugunsten des Mopses in unseren Kreis einbringen wollen, können sich mit ihrem Tier bei uns vorstellen.

Wir werden dann gern eine Beurteilung Ihres Hundes vornehmen – zur Beurteilung kommen dabei:

1. Die allgemeine Erscheinung
a. Pflegezustand
b. Futterzustand


2. Das Wesen
Als Gesellschafts- und Begleithund sollte ein Retro freundlich-freudig und offen sein.
 

3. Die Statur
a. Maße im Rahmen der Rassegrenzen
b. das Gebäude allgemein (insbesondere gute Hals-und Rückenlänge) - gesunde Rute
c. geschlechtsspezifische Unterschiede (kann man den Rüden erkennen "ohne erst unter
   den Bauch zu schauen"?) - also Bemuskelung, Ausbildung der Rassemerkmale wie
   Kopf und tiefem Brustkorb - unter Beachtung des Geschlechts.
 

4. Spezielle Zeichen der übertriebenen Brachycephalie
a. Atmung - äußerliche Inspektion der Nase auf Anzeichen von Naresstenosen,
    Beachtung von inspiratorischen Stridorgeräuschen im Bereich der oberen Atemwege
b. Einlagerung der Augen - Größe der Lidspalten -Inspektion der Augen auf Anzeichen
    von Schutzpigmentierungen
c. Ohren (hier speziell: nicht zu enge Gehörgänge)
d. Schnauzenpartie, einschließlich der eventuellen Nasenfalte und des Zahnstandes*

*Anmerkung zur Besonderheit in der Beurteilung des Zahnstandes: Hier wird man immer unter Berücksichtigung der prozentualen Anteiligkeiten vorgehen müssen. Ein Hund, der noch nicht weit auf den Mops zurückgezogen ist, wird leicht auch einen größeren Vorbiss zeigen als einer, der bereits in höheren F-Generationen steht - insgesamt werden wir um einen Vorbiss wie bei allen brachycephalen Hunden zumeist nicht herumkommen.

 
5. Das Bindegewebe
a. Das Bindegewebe des Retro-Mopses soll nicht übertrieben lose erscheinen. Der Hund
   soll deswegen weder übermäßige Wamme noch sonst zu loses Fell zeigen, denn dies
   sind Hinweise auf ein insgesamt lockeres Bindegewebe, was leicht in der Folge auch
   mit Konsequenzen für den Gelenks- und Bänderapparat, sowie wichtige knorpelige
   Anteile des Atemtraktes (Kehlkopf, Luftröhre) der Tiere einhergeht. Hernien (Brüche
   der Bauchwand) gehören ebenfalls in diesen Bereich.
b. Betrachtung des Fells und seiner Struktur

 
6. Der Bewegungsablauf
a. Der Bewegungsablauf des Hundes sollte frei und das Gangbild harmonisch sein.
 

7. Zusatzpunkt für den Rüden:
Der Rüde sollte zwei gesunde Hoden im Skrotum haben.

 

Nicht beurteilt wird ein Hund auf „Showschönheit“, denn wir vergeben keine Pokale oder Ehrenzeichen! – Schönheit ist und bleibt „Geschmacksache“, Pokale und Urkunden sind leicht äußeres Zeichen von Konkurrenzdenken, welches wir im ZKR zugunsten einer einvernehmlichen Zusammenarbeit aller Züchter ablehnen.

Trotzdem kommen Ausstellungsliebhaber auch mit einem Retro-Mops nicht zu kurz - sie haben in unserem Dachverband IDDHC für dieses Hobby alle Möglichkeiten!

  

 
 
 
   
Geregelte Zucht im ZKR
 
 

Der Züchterkreis für den Retro-Mops (ZKR) ist die ERSTE und EINZIGE Züchtergemeinschaft für den Retro-Mops.

Wir - der ZKR - haben diese Zuchtform und alle Rahmenbedingungen für seine Zucht definiert – niemand sonst!

Wenn Sie einen seriös und kontrolliert gezogenen Retro-Mopswelpen bekommen wollen, so achten Sie auf das geschützte Pfoten-Label der ZKR-Züchter!

Der Züchterkreis für den Retro-Mops (ZKR) entstand mit dem Ziel, den heutigen Standardmops durch die Einzucht von Fremdrasse und anschließender Rückzucht auf die Rasse Mops aus dem in vielen Fällen quälenden Extrem des Standards zu führen, ohne dass er seine mopstypischen Eigenschaften verliert. Bislang wurde hierzu der Parson Jack Russell Terrier verwendet, aber auch Einzuchten anderer passender Rassen wie dem Pinscher sind laut Zuchtordnung zugelassen – bzw. können nach Beschluss zugelassen werden.

Es kann an dieser Stelle nicht deutlich genug gesagt werden, dass es nicht Ziel des ZKR ist, "irgendwelche mopsähnlichen Mischlinge" hervorzubringen, die dann angeblich gesünder sein sollen als die Rassen aus denen sie hervorgingen. Dies ist eine absolut überflüssige Modeerscheinung, die jeglicher Seriosität entbehrt. Aus diesem Grunde stellt der Züchterkreis seine Deckrüden auch nicht wahllos, sondern nur gezielt zur Verfolgung des Zuchtprogramms „Retro-Mops“ zur Verfügung.

 Durch gezielte Selektion und Anpaarung von ausgesuchten Tieren unter Orientierung an klar umrissenen Zuchtkriterien suchen wir unser Ziel zu erreichen.

Aber: Eine solche echte Zuchtarbeit ist nur in einer Gemeinschaft machbar. Echte Zucht muss immer eine breite Basis und ein gemeinsames, formuliertes Ziel aufweisen, welches mit bestimmten Vorgaben von einer sich gegenseitig befruchtenden Gemeinschaft zu erreichen gesucht wird. Als Welpeninteressent können Sie darauf vertrauen, dass sich die Züchter des Züchterkreises (ZKR) diesen Zielen bindend verpflichtet fühlen! Dies unterscheidet uns maßgeblich von irgendwelchen „Einzelzüchtern“ ohne jegliches Reglement.


 
Hier ein wichtiger Hinweis für alle, die einen Retro-Mopswelpen suchen:
 

Ausgeschlossen für eine Einzucht wurden vom ZKR bewusst und ganz ausdrücklich Rassen, die den Retro-Mops in seiner Physiognomie deutlich – und sei es auch erst in späteren Generationen – von dem Erscheinungsbild „Mops“ wegführen.

Ausdrücklich untersagt sind demnach:

Einzuchten, die zu einer wesentlichen Größenveränderung beitragen
Hierzu gehören beispielsweise Chihuahua (Kleinwuchs) und Boxer oder Labrador (Größenzunahme). Wir wollen weder einen „Mini-“ noch einen „Riesenmops“!

Einzuchten, die zur Kurzbeinigkeit führen können
Hierunter fallen Rassen wie der Pekinese oder der Dackel.

Einzuchten, die die Fellstruktur nachhaltig verändern können
Laut Zuchtordnung ist die Einzucht von Rassen mit langem, gelocktem oder geschnürten Haarkleid ausdrücklich untersagt. D.h., die gerade in eine (zweifelhafte) Mode kommenden Kreuzungen zwischen Pudel-Mops, Shih Tzu-Mops, Cocker-Mops oder Chavalier-Mops sind nach den Statuten des ZKR aus guten Gründen verboten.

Leider gibt es mehr und mehr geschäfttüchtige Mitmenschen, die die oben genannten Mixe als „Retro-Möpse“ vermarkten – denn der „Retro-Mops“ hat in den letzten Jahren einen guten Ruf in der Hundeszene erworben und ein Mops-Mix verkauft sich nun mal besser - und teurer, wenn ihm dieses Label aufgedrückt wird….

 

 

 
   
Offizielle Zuchtordnung
 
 
Zuchtordnung des Züchterkreises für den Retro-Mops (ZKR)
vom 28. November 2009
 

§ 1 Allgemeines

Die Zucht- und Eintragungsbestimmungen des Züchterkreises für den Retro-Mops (ZKR) dienen der Erhaltung und Förderung der Rasse Mops mit dem besonderen Ziel, die sich aus der Übertypisierung des Standardmopses ergebenden gesundheitlichen Probleme zu bekämpfen. Die Einzucht einer passenden Fremdrasse (vgl. § 2) und die anschließende Rückzucht auf die Rasse Mops ist dabei der vom ZKR gewählte Weg.

Es darf nur mit gesunden und wesensfesten Hunden gezüchtet werden. Erbgesund ist ein Hund dann, wenn er Rassetyp und rassetypisches Verhalten vererbt, nicht aber erhebliche erbliche Defekte, welche die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen. Erbliche Defekte und Krankheiten werden - soweit erkennbar - durch den Zuchtwart erfasst, bewertet und planmäßig züchterisch bekämpft.

Die Züchtermitglieder des ZKR sind für ihre Zuchtergebnisse selbst verantwortlich. Der ZKR übernimmt insofern keine Garantie; eine Haftung des ZKR wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Zur Umsetzung der vorgegebenen Zuchtziele ist die vorliegende Zuchtordnung erstellt worden. Zuwiderhandlungen bzw. Nichteinhaltung der Zuchtordnung können mit dem Ausschluss aus dem ZKR geahndet werden. Hierüber beschließt die Zuchtbuchführung in Einvernehmen mit den Zuchtwarten des ZKR.

§ 2 Zugelassene und verbotene Einzuchten

Eine Anerkennung in der Zuchtarbeit des ZKR finden alle nichtextremen Zuchtformen des Mopses:

- der "Altdeutsche Mops"
- der amerikanische "terriertyped pug" (übersetzt: Mops im Terriertyp)
- der russellbeeinflusste Retro-Mops (bis zu 1/4 terrierbeeinflusst) und seine Ausgangsform Rassmo
- der pinscherbeeinflusste Retro-Mops (bis zu 1/4 pinscherbeeinflusst) und seine Ausgangsform Muggin
- so wie Möpse und Farbmöpse, deren Phänotypus keine quälenden extremen Zuchtmerkmale aufweisen.

Damit sind die zur Einzucht zugelassenen Rassen derzeit Parson Jack Russell und Deutscher Pinscher.

Die Einzucht weiterer passender Rassen kann durch die Zuchtbuchführung und die Zuchtwarte beschlossen werden, wenn sich durch diese Maßnahme eine Verbesserung der Zucht erwarten lässt.

Ausgeschlossen für eine Einzucht sind Rassen, die den Retro-Mops in seiner Physiognomie deutlich von dem Erscheinungsbild des Mopses wegführen. Dazu gehören:

- Einzuchten von Rassen, die zu einer wesentlichen Größenveränderung beitragen, z.B. Chihuahua (Kleinwuchs), Boxer, Labrador (Größenzunahme).
- Einzuchten, die zur Kurzbeinigkeit führen können, z.B. Pekinese, Dackel.
- Einzuchten, die die Fellstruktur nachhaltig verändern können. Die Einzucht von Rassen mit langem, gelocktem oder geschnürten Haarkleid (z.B. Pudel, Shih Tzu, Cocker, Chavalier u.ä.) ist untersagt.

Die in Absatz 3 für die Einzucht ausgeschlossenen Rassen können auch nicht durch nachträgliche Entscheidung im Sinne des Absatzes 2 in das Zuchtprogramm mit aufgenommen werden (absolute Ausschließungsgründe).


§ 3 Zwingername

Jedem Züchtermitglied des ZKR wird Zwingernamenschutz gewährt. Der Zwingername wird bei der Zuchtbuchführung beantragt.


§ 4 Zuchtstätte

Die dem ZKR angeschlossenen Züchter verpflichten sich, alle von ihnen gezüchteten Hunde der Zuchtrichtung Retro-Mops in das Zuchtbuch des ZKR eintragen zu lassen.

Die Unterbringung der Zuchttiere in Zwingeranlagen oder in gesonderten Räumen wie Kellern, Scheunen oder Gartenhäusern ist ausdrücklich untersagt.


§ 5 Zuchtwarte

Die Zuchtwarte haben die Aufgabe, den Züchtern des ZKR beratend zur Seite zu stehen. Sie kontrollieren die Zucht, die Einhaltung der Zuchtordnung und erfassen - soweit erkennbar - erbliche Defekte und Krankheiten zur planmäßigen züchterischen Bekämpfung.


§ 6 Grundsätzliche Zuchtbestimmungen

Das Mindestalter für Deckrüden beträgt 12 Monate.

Eine Belegung der Zuchthündinnen darf nicht vor der zweiten Hitze erfolgen.

Rüde und Hündin müssen einen Zuchttauglichkeitsnachweis erbringen. Dieser kann vom Zuchtwart oder dem Tierarzt ausgestellt werden.



§ 7 Nicht zur Zucht zugelassene Hunde / zuchtausschließende Fehler

Nicht zur Zucht zugelassen bzw. Fehler, welche von der Zucht ausschließen sind:

- extrem chronische Schnarcher und / oder Hunde mit starken Luftproblemen bzw. Atemnot
- körperlich schwache Hunde
- verhaltensgestörte Tiere, Beißer
- Hunde, die angeborene Missbildungen, erkennbare Erbfehler und erkennbare vererbliche Krankheiten aufweisen
- Hündinnen, die zweimal mit Kaiserschnitt geboren haben, vgl.  § 8 Absatz 4

Ahnentafeln nicht zur Zucht zugelassener Hunde erhalten von der Zuchtbuchführung den Vermerk "nicht zuchttauglich".


§ 8 Häufigkeit der Zuchtverwendung

Eine Hündin darf ausnahmsweise in zwei Jahren 3 Würfe haben. Bei zwei aufeinander folgenden Würfen muss zwingend bis zum nächsten Wurf eine Hitze ausgelassen werden.

Eine Zuchthündin kann bis zu dem abgeschlossenen 8. Lebensjahr für die Zucht verwendet werden. Stichtag ist der Tag der Belegung.

Bei einem Deckrüden wird keine Altersgrenze festgesetzt.

Hündinnen dürfen in einer Läufigkeitsperiode nicht von verschiedenen Rüden gedeckt werden.

Ein Kaiserschnitt ist der Zuchtbuchführung zu melden. Nach dem zweiten Kaiserschnitt darf mit der betroffenen Hündin nicht mehr gezüchtet werden.


§ 9 Zuchtbuch

Der ZKR führt ein Zuchtbuch. Verantwortlich dafür ist die Zuchtbuchführung, die alle von den Züchtern eingereichten Unterlagen sicher zu verwahren hat.

Im Zuchtbuch werden alle geworfenen Hunde fortlaufend mit einer Zuchtbuchnummer eingetragen. Die Eintragung enthält Wurfstärke, Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe Abstammung der Eltern, Großeltern, sowie Name des Züchters.


§ 10 Deckakt, Deckgebühr und Deckschein

Nach vollzogenem Deckakt ist der Deckschein auszufüllen und dem Besitzer der Zuchthündin auszuhändigen. Der Deckschein ist innerhalb von 10 Tagen nach dem Deckakt der Zuchtbuchführung zu übersenden.
Der Deckrüdenbesitzer und der Zuchthündinnenbesitzer haftet, jeder für sich allein, mit seiner Unterschrift auf dem Deckschein für die Richtigkeit seiner Angaben.

Die Festlegung der Deckgebühr und deren Zahlungsmodalitäten sind ausschließlich eine Angelegenheit zwischen Züchter und Deckrüdenhalter.

Der Züchter muss dem Deckrüdenbesitzer das Ergebnis des Wurfgeschehens innerhalb von 10 Tagen nach dem Wurf, bzw. das Leerbleiben der Hündin nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach dem errechneten Wurfdatum mitteilen.

Der Züchter muss die Zuchtbuchführung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis über das Leerbleiben oder den Abort der Hündin informieren. Eine formlose Mitteilung ist ausreichend.


§ 11 Wurfmeldung

Zur Meldung und Eintragung eines Wurfes sind der Zuchtbuchführung vorzulegen: der Deckschein, der Wurfmeldeschein,
Original der Ahnentafeln der Zuchthündin und Kopie der Ahnentafel des Deckrüden.


§ 12 Welpen

Die Welpen müssen bei der Abgabe mehrfach entwurmt und mit einer SHLP- Impfung (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose) versehen sein. Zur zweifelsfreien Identifikation müssen sie gechipt sein; eine Tätowierung wird nicht als ausreichend erachtet. Die Chipnummer ist im Impfpass, auf der Ahnentafel und im Kaufvertrag zu vermerken.

Die Abgabe der Welpen darf frühestens nach Vollendung der 8. Lebenswoche erfolgen.


§ 13 Ahnentafel

Die Ahnentafel ist ein Abstammungsnachweis und eine Urkunde im juristischen Sinne. Zusätze oder Änderungen dürfen nur von der Zuchtbuchführung vorgenommen werden.
Ahnentafel und Hund gehören zusammen.

Ahnentafeln müssen deutlich mit dem Emblem ZKR gekennzeichnet und von der Zuchtbuchführung unterschrieben sein.

Die Ahnentafel bleibt Eigentum des ZKR, der nach dem Tod des Hundes die Rückgabe der Ahnentafel verlangen kann. Der ZKR kann die Vorlage der Ahnentafel auch verlangen um Eintragungen zu überprüfen, zu berichtigen oder zu ergänzen.

In Verlust geratene Ahnentafeln sind für ungültig zu erklären. Der Verlust ist durch eine eidesstattliche Erklärung des Eigentümers glaubhaft zu machen. Die Zuchtbuchführung fertigt daraufhin eine Zweitschrift aus. Der Vermerk "Zweitschrift" muss deutlich erkennbar auf der Ahnentafel angebracht werden.


§ 14 Datenschutz

Die Weitergabe von Daten der Zuchtwertschätzung an Dritte oder deren gewerbliche Nutzung sowie das Speichern und / oder Bearbeiten des Inhaltes des Zuchtbuches in elektronischen Medien ist nicht gestattet.


§ 15 Salvatorische Klausel

Die Zuchtordnung tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Die Nichtigkeit einzelner Teilen zieht nicht die Nichtigkeit der Zuchtordnung insgesamt nach sich. An die Stelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der eigentlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die beschließenden Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 
 
 
Gisa Kleinschmidt + Tel. 02392/8053055 + kleinschmidt-family@t-online.de
Breslauer Str. 22 + 58809 Neuenrade

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